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1 Einleitung
Die kulturelle Veranstaltungsorganisation
Harlock organisiert:
HK - Wettbewerb und Festival für
Musikvertonung
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Ziel dieser Initiative
ist es, Werke die ohne Ton sind, und dadurch leicht vergessen
werden und von denen leicht ein verzerrte Vorstellung entsteht,
- ein nicht unwichtiges Urteilskriterium des Zuschauers - dem
Publikum neu zu präsentieren. Eine Regenierung dessen,
was die Zeit verstreut und zerstört hat; ein Forum zu schaffen,
so dass diese Stücke ihre volle Wirkung erneut entfalten
können, nicht nur aus philologischen Gründen, sondern
auch, warum nicht, mit Ironie, Poesie, als provozierende Suche.
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Besonders willkommen
sind Stücke die Bilder mit weniger bekannter Musik vertonen,
oder eine Neubarbeitung einer Filmmusik, und somit, in der Spanne
eines einzigen Momentes, uns eine neue Wertschätzung der
zwei komplementären Aspekte dieser Veranstaltung zu vermitteln:
Bild und Ton.
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- 2. Programm
Die zweite Veranstaltung
wird in Bozen stattfinden, in dem Saal IACC, Roenstr. 6, am 7en und
8en Dezember 2000. Das Festival hat zwei Teile: einer, der der Vorführung
der besten Werke gewidmet ist, gefolgt von der abschliessenden Preisverleihung.
- 3. Wettbewerb
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Gültige Bewerbungen
Alle Filme die im Original
Stummfilme sind bzw. in der Stummfilmenära hergestellt
wurden, dürfen an dem Festival der Musikvertonung teilnehmen.
Es ist absolut verboten, den Originalschnitt zu ändern.
Teile von Gesamtwerken werden nicht angenommen. Jede Länge
wird akzeptiert (Kurzfilme, mittel und lange Filme). Die Musikwahl
darf aller Art sein: original (für das vertonte Werk
extra komponiert) und nicht-original (von bekannten oder unbekannten
Musikern, zusammengeschnitten oder nicht). Toneffekte und
Nachvertonung werden auch gerne angenommen als teil des Gesamteffektes
des Werks.
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Zulassungsbedingungen
Die Einschreibung des Festivals ist gebührenlos. Die
Bewerbung plus zwei Kopien des Werkes (in Betacam, S-VHS oder
VHS) müssen bis, und nicht spaeter als, 31.10.2000 eintreffen.
Eine Kopie in Betacom wird besonders geschätzt. Die Kopien
werden nicht zurückgegeben und der Organisation steht
es frei, sie für mögliche weitere Veranstaltungen
zu benutzen. Jeder Teilnehmer darf höchstens drei Kopien
einreichen. Jedes Werk kann von mehreren Personen eingereicht
werden; d.h. als Kollaborationen und Gruppenarbeit (z. B.
einen Cutter und ein oder mehrere Musiker). Der gleiche Nahme
darf nicht in mehr als drei Werke erscheinen.
Es ist obligatorisch, eine kurze Beschreibung des Werkes und
des Autores (oder Autoren) miteinzureichen.
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Auswahlkriterien
Die Direktion hat das Recht die Werke auszuwählen,
die sie am besten hält, um der Jury vorzulegen. Die
Direktion wird die Jury wählen, die aus verschiedener
Mitglieder bestehen wird: Film- und Musikstudenten, Fachleute,
Amateure, die für die Preisverteilung verantwortlich
sind. Die Entscheidungen der Jury können nicht angefochten
werden.
N.B. Die Länge der musikvertonten Werke und
die Originalität der Musik spielen eine Rolle im Auswahlprozess.
Die technische Qualität der eingereichten Kopien wird
mit Hinsicht auf die vertonte Tonspur relevant sein.
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Preise
Diese sind noch nicht bestimmt
worden, aber werden, ähnlich wie bei der ersten Veranstaltung,
sich im folgenden Rahmen aufhalten:
1°
Preis: DM
2500
2°
Preis: DM 1500
3° Preis:
DM 500
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4. Versenden und
Versicherung
Das Einschreiben am Wettberb
bedeutet die bedingungslose Annerkennung der hier gegebenen Regeln.
Sollte eine hiermit nicht bestimmte Situation sich ergeben, ist die
Entscheidung der Organisation Harlock endgültig.
Die Einschreibung, Werke und Unterlagen, und sonstige Korrespondenz
sollten an folgende Adresse geschickt werden:
Associazione culturale
Harlock
Claudia Augusta Str.
4
39100 Bozen
Italien
Tel:
vom Ausland 0039.0471.282090
in Italien 0471.282090
Fax:
vom Ausland 0039.0471.282090
in Italien 0471.282090
e-mail:
harlock@harlock.it
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